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03.07.2024

ZVEH kritisiert: Bundesregierung will Verantwortung für Asbest-Altlasten auf Handwerk abwälzen

Der neue Entwurf der GefStoffV verlagert die Erkundungspflicht bei Sanierungsvorhaben vom Auftraggeber auf die Handwerksbetriebe.

Bild: iStock – bermau

Im neuen Referentenentwurf der GefStoffV wurde die Erkundungspflicht für Auftraggeber von Sanierungsvorhaben gestrichen. Damit würde die Verantwortung für die Aufklärung von Asbest-Altlasten im Gebäude von dessen Eigentümer auf die Handwerksbetriebe abgewälzt. Der ZVEH kritisiert diese Änderung und fordert die Rückkehr zur Veranlasser-Verantwortung.

Soll die Energiewende in Deutschland gelingen, gilt es in den kommenden Jahren, Tempo bei den Sanierungsvorhaben zu machen, um den Gebäudebestand fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen.

Mit dem aktuellen Entwurf der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gerät das Ziel, die Quote bei den energetischen Sanierungen zu erhöhen und so die Klimawende voranzutreiben, nun jedoch ins Wanken. So hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und weiteren Ministerien in der am 25. Juni vorgelegten Überarbeitung des Referententwurfes der GefStoffV die zentrale Erkundungspflicht für Auftraggeber von Sanierungsvorhaben gestrichen. Diese sollte sicherstellen, dass der Veranlasser einer Baumaßnahme vor deren Beginn erkundet, ob und welche Gefahrstoffe im Rahmen einer Baumaßnahme zu erwarten sind.

Verlagerung von Verantwortung
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) kritisiert, dass mit der Entscheidung, die Belastung durch Gefahrstoffe bei Sanierungen nicht mehr zentral – durch den Bauherren – prüfen zu lassen, der Schwarze Peter nun bei den einzelnen Gewerken liegt. Diese sollen dem Bauherren dafür nun den entsprechenden Auftrag „abringen“. Dies ist aus Sicht der e-handwerklichen Organisation schon deshalb unfair gegenüber den ausführenden Baugewerken, weil die Asbestbelastung aus dem Bauwerk stammt und damit in der Sphäre des Eigentümers/Auftraggebers liegt. Das Verfahren läuft zudem Gefahr, ineffizient zu werden, weil jedes ausführende Unternehmen selbst Prüfungen vornehmen muss und die Koordination verloren geht. So droht auch die für die Energiewende so wichtige Sanierungswelle gebremst zu werden.

Gesundheitsschutz den Interessen der Eigentümer-Lobby geopfert
Mit dem neuen Entwurf der GefStoffV, so kritisiert die e-handwerkliche Organisation, verursache die Bundesregierung nicht nur Chaos und Verunsicherung. Sie opfere auch den Gesundheitsschutz den Interessen der Eigentümer-Lobby. So birgt die neue Regelung nach Ansicht des ZVEH die Gefahr, dass schwarze Schafe auf eine umfassende Asbest- und Gefahrstoff-Absicherung verzichten, um ihre Leistung billiger anbieten zu können. Das hätte fatale Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz auf den Baustellen.

ZVEH machte sich für Veranlasser-Pflicht stark
Der ZVEH sowie andere Verbände aus dem Bauhandwerk hatten im nationalen Asbestdialog eine Veranlasser-Pflicht als Maßnahme zum Schutz der Mitarbeiter und im Sinne einer effizienten Bauabwicklung gefordert und ausdrücklich begrüßt, dass diese in Vorentwürfen der GefStoffV enthalten war.

Neben der Tatsache, dass der Prüfaufwand und die Kosten auf die ohnehin am Limit agierenden Handwerksbetriebe verlagert werden, kritisiert ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser: „Die Politik wälzt die Verantwortung vom Veranlasser einer Baumaßnahme auf den Auftragnehmer ab. Mit Blick auf die Energiewende ist es kontraproduktiv, Belastungen einseitig auf die Handwerksbetriebe als Treiber für ein klimaneutrales Deutschland zu verlagern. Unklare Gefährdungssituationen – sowohl für die Beschäftigten der ausführenden Betriebe als auch für andere Menschen, die durch Sanierungsarbeiten unter Umständen einer Asbest-Belastung ausgesetzt sind – helfen dem Gesundheitsschutz nicht. Wir fordern deshalb die Rückkehr zum Veranlasser-Prinzip!“

Quelle: ZVEH

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