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09.09.2024

Infoabend zum §14a EnWG

Die Installateurbetreuer der Westnetz zu Gast in der Innungsgeschäftsstelle in Wittlich.

Elektroinstallateure im Austausch mit Netzbetreiber

WITTLICH. Die Energiewende bringt stetige Neuerungen mit sich. Die Innung für Elektro- und Gebäudesystemtechnik Bernkastel-Wittlich bietet ihren Mitgliedern regelmäßig den Austausch mit dem Netzbetreiber Westnetz GmbH an. Anfang September ging es um die aktuelle Praxisumsetzung des §14a aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Westnetz: „Der § 14a EnWG ermöglicht den Verteilnetzbetreibern zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Leistung einzelner Verbrauchsanlagen kurzfristig zu dimmen. Dies betrifft ausschließlich von der Bundesnetzagentur definierte Niederspannungsanlagen (Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Klimageräte sowie Stromspeicher) mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. Alltägliche Stromverbraucher wie Waschmaschine, Trockner oder Herd – also Geräte des täglichen Haushaltsstrombedarfs – sind von der Steuerung ausgeschlossen.“

„Um stetig auf dem Laufenden zu sein ist der direkte Austausch mit dem Netzbetreiber unerlässlich“, betont Obermeister Dieter Hoffmann. „Dies kommt den Kunden der Innungsbetriebe im Elektrohandwerk, den Verbrauchern, zugute.“

Foto: Innung für Elektro- und Gebäudesystemtechnik Bernkastel-Wittlich

 

 

 

 

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